Steuerreform 2016

positiv für Elektroautos – Sachbezug für Elektroautos entfällt, Elektroautos sind vorsteuerabzugsfähig.

Die Steuerreform wurde am 7. Juli 2015 im Nationalrat beschlossen – Mit positiven  Auswirkungen für die Elektromobilität

Ab 1.1. 2016 entfällt für Elektroautos, die als Dienstfahrzeuge genutzt werden, der Sachbezug.

Das gilt aber nur für reine Elektroautos und nicht für Hybrid- und sonstige Fahrzeuge. Diese Regelung ist äußerst begrüßenswert. Weiters werden Elektroautos künftig vorsteuerabzugsfähig. Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die „Luxustangente“ zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug
nur für Anschaffungskosten bis Euro 48.000,– genutzt werden kann.

Wenn also ein Elektroauto 70.000,- Euro kostet, dürfen nur Anschaffungskosten von 48.000,- Euro abngesetzt werden. Der Vorsteuerabzug kann auch nur von diesem Betrag berechnet werden. Wenn der PKW über 98.000,- Euro kostet, d.h. mehr als 50 % der Kosten nicht abzugsfähig sind, kann kein  Vorsteuerabzug mehr in Anspruch genommen werden. (emcaustria.at)

Elektrofahrräder werden mit bis zu € 600,- gefördert. (mehr erfahren…)